Informationen zur Altersvorsorge Das neue Alterseinkünftegesetz ist seit dem 01.01.05 in Kraft. Kernpunkt des Gesetzes ist der Wechsel von der vor- zu der nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte. Die Beiträge werden seit 2005 für die Altersversorgung in kleinen Schritten von der Steuer befreit, während die Rentenauszahlungen im Alter voll versteuert werden.
Die gesetzlichen Änderungen haben Auswirkungen auf folgende Bereiche:
Besteuerung der gesetzlichen Renten
Bereits laufende Rentenauszahlungen aus den gesetzlichen Kassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leibrenten werden seit Jahresbeginn 2005 zu 54% versteuert. Für Neurentner steigt die Besteuerung bis 2040 in jährlichen 2%-, später in 1%-Schritten auf 100%. Aufgrund der hohen Freibeträge sind viele Rentner dieses Jahr von der Besteuerung befreit.
Beispiel:
Herr Maier erhält 12.000 € Rente im Jahr 2005. Davon unterliegen 54% (6.480 €) der Steuerpflicht. Diese Summe liegt jedoch unter dem zulässigen Freibetrag, weshalb Herr Maier keine Steuern entrichten muss.
Besteuerung der Rentenbeiträge
Seit 2005 werden 60% der Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich freigestellt. Bis 2025 sollen die Beiträge in jährlichen 2%-Schritten vollständig steuerfrei sein.
Als Vorsorgeaufwendungen gelten:
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge zu berufständischen Versorgungen
- Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse
- Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung
Als sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und privaten Haftpflichtversicherung bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag von 1500 € (2400 € für Selbständige) absetzbar.
Fondsgebundene RentenversicherungWie bei der privaten Rentenversicherung wurde auch hier der steuerpflichtige Rentenertragsanteil herabgesetzt. Die Steuerlast sinkt, die einmalige Kapitalauszahlung wird jedoch versteuert.
Kapitallebensversicherung
Das Steuerprivileg für Lebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wurde zum 01.01.2005 abgeschafft.
Private Rentenversicherung
Seit dem 01.01.2005 sind einmalige Kapitalauszahlungen steuerpflichtig. Teilweise profitiert die private Rentenversicherung von der neuen Gesetzgebung. Sie kann zumindest zum Teil vererbt werden und Beiträge bis zu einem Freibetrag von 20.000 € sind als Sonderausgaben absetzbar. Die Steuerlast sinkt.
RiesterrenteDie Anlageprodukte werden nicht mehr vorgeschrieben. 30% der bei Vertragsende fälligen Leistung können als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Geringverdiener müssen einen einheitlichen Sockelbeitrag von 60 €/Jahr leisten. Bei Vertragsabschluss kann der Vertragspartner bevollmächtigt werden, einmalig einen Dauerzulageantrag auf elektronischem Weg zu stellen. Vertrags- und Abschlusskosten dürfen auf max. fünf Jahre verteilt werden. Riesterverträge, die ab dem 01.01.2006 abgeschlossen wurden und werden, beinhalten geschlechtsneutrale Tarife. Das bedeutet, dass Frauen und Männer für gleiche Leistungen gleiche Rentenbeiträge bezahlen.
Betriebliche AltersvorsorgeWie in Pensionskassen und -fonds dürfen seit Januar 2005 4% der Rentenbeitragsbemessungsgrenze (in 2007: 2.520 €) steuerfrei in eine Direktversicherung investiert werden. Bis 2008 sind diese Beiträge sozialabgabenfrei. Die maximale Einzahlungssumme von 2.520 Euro (in 2007) erhöht sich pauschal um weitere 1.800 Euro, auf die jedoch ca. 20% Sozialabgaben zu entrichten sind. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht mehr möglich. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, die voll versteuert wird. Ausserdem entfällt die Vererbbarkeit der Rentenauszahlung.
Britische PolicenEntsprechend der Vertragsform gelten für die britischen Policen die gleichen Bedingungen wie für die Kapitallebens- bzw. die private Rentenversicherung.
Rürup-Rente - oder auch Basis-RenteDas staatlich bezuschusste Vorsorgeprodukt des Alterseinkünftegesetzes garantiert eine lebenslange Rentenzahlung und erlaubt Einschlüsse wie Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenrente. 60% der Beiträge waren im Jahr 2005 von der Steuer absetzbar, diese Summe steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Die monatlichen Rentenzahlungen beginnen frühestens mit dem 60. Lebensjahr. Es besteht kein Kapitalwahlrecht und im Todesfall des Sparers gehen alle Ansprüche verloren. Die Police kann weder beliehen noch übertragen werden. Vorteil ist, dass die angesparte Summe im Fall der Arbeitslosigkeit (Hartz IV) in unbegrenzter Höhe geschützt ist.