Rentengarantiezeit
In der privaten Rentenversicherung kann eine Rentengarantiezeit vertraglich vereinbart werden. Der Versicherer leistet in diesem Fall für den vorab festgelegten Zeitraum von z.B. 5 oder 10 Jahren, auch wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Frist verstirbt. Die Hinterbliebenen erhalten dann die zustehende private Rente. (Beispiel: Vereinbarte Rentengarantiezeit von 10 Jahren, Versicherungsnehmer verstirbt nach drei Jahren: Versicherung zahlt die Rentenleistung 7 Jahre an die Hinterbliebenen.)
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