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Zum Jahreswechsel 2007/2008 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft, das viele Vorteile für die Kunden bringt: - Sicherung eines Mindestrückkaufswerts bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung bei Neuverträgen - die Regelungen bei "grober Fahrlässigkeit" werden zugunsten des Versciherungsnehmers verbessert - Versicherer haben in Zukunft deutlich mehr Informations- und Beratungspflichten gegenüber ihren Kunden Vermittler müssen schriftliche Protokolle von der Befragung anfertigen, die beide Seiten unterschreiben. Das Protokoll könnte bei einem späteren Streit vor Gericht ein wichtiges Beweisstück darstellen - Voraussichtlich ab Mitte 2008 müssen die Kosten eines Vertragsabschlusses genau ausgezeichnet werden, inklusive aller Abschluss- und Vertriebskosten. Zum kostenlosen Versicherungsvergleich: http://www.kapitallebensversicherung.de Post a comment in response: |
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