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Dies sind die Leistungsmerkmale der Riesterrente: Staatliche Förderung: Die Riesterrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen. Durch die hohe staatliche Förderung stellt sie für fast jeden eine attraktive Form der Zusatzvorsorge dar. Das Förderkonzept setzt sich aus zwei Teilen zusammen: staatliche Zulagen (Grund- und Kinderzulage) und ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommenssteuer. Rentengarantie: Die Riester-Vorsorge garantiert Ihnen eine lebenslange Rente. Übertragbarkeit: Im Todesfall während der Ansparphase ist Ihr angespartes Vermögen auf Ihren Ehepartner übertragbar. Alternativ können Ihre eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Stirbt der Versicherte dagegen nach Rentenbeginn, sind die Ansprüche im Normalfall erloschen. Jedoch kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Für diese vereinbarte Zeit wird die Riester-Rente an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Kündigung: Sie können Ihren Riester-Vertrag jederzeit kündigen, jedoch müssen Sie dann die erhaltenen Zulagen zurückzahlen und zusätzlich einen Stornobeitrag leisten. Beitragsfreistellung: Bei Zahlungsschwierigkeiten kann der Vertrag zur Riester-Rente beitragsfrei gestellt werden. Sie zahlen dann keine Beiträge mehr, aber Ihr bis dahin angespartes Kapital vermehrt sich durch die Zinsen weiter. Teilauszahlung: Bei Rentenbeginn können Sie sich 30 Prozent des angesparten Vermögens auszahlen lassen. Post a comment in response: |
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